Unsere Tätigkeitsbereiche

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur Regelung der Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer.

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Das private Baurecht ist geprägt von den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Abmachungen. Diese von den Parteien gesondert getroffenen Einigungen stehen dabei im Vordergrund und verursachen ein breites Spektrum an möglichen Verträgen. Hieraus können Fragen resultieren wie beispielsweise:

  • Wer schuldet was?
  • Wann schuldet er dies?
  • Hat eine Partei ihre Pflichten verletzt und dadurch gegen die Vereinbarungen verstoßen?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich für mich hieraus?

Ergänzende Bestimmungen aus der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) verkomplizieren die Sachlage für alle Beteiligten, egal ob Unternehmer oder Privatperson.

Das öffentliche Baurecht betrifft vor allem die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, aber auch andere öffentlich-rechtliche Gesetze.

Hier unterstützt Sie unser Büro bei der Überprüfung der Rechtsmäßigkeit bis hin zur Rechtsvertretung. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Problemlösung und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Arzt- und Medizinrecht

Ein übergreifendes Gebiet. Das deutsche Gesundheitssystem erfährt ständig Änderungen, die zu einer unglaublichen Komplexität des Medizinrechts führen.

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Dies hat zur Folge, dass keine separaten Betrachtungen vorgenommen werden können, sondern dass die einzelnen Regelungsbereiche untereinander so starke Verzahnungen bilden und zu übergreifenden Ausstrahlungsauswirkungen führen.

So müssen sich Praxisübernahmeverträge stets mit den vertragsärztlichen Vorgaben befassen oder Entwürfe zu Vertragsgestaltungen bei ärztlichen Kooperationen mit den berufsrechtlichen Vorgaben.

Gerade auch die Reform des Vertragsarztrechts, deren Umsetzung in die medizinischen Kooperationsmodelle, stellen neue Herausforderungen, welche nur durch vertiefte und stets aktuelle Kenntnisse im Bereich des Arzt- und Medizinrechts zu schaffen sind.

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen und Ausarbeitung optimaler Lösungen ist unser Büro gerne für Sie tätig.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Es wird immer komplizierter sich im heutigen Bank- und Kapitalmarkt zurechtzufinden. Das Universalbankensystem betreibt grundsätzlich alle Arten von Bankgeschäften europaweit.

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Täglich geschehen hier unzählige Einlagen-, Spar- und Kreditgeschäfte sowie Handel mit Wertpapieren. Da ist es selbstverständlich, dass die ein oder andere Rechtsfrage bzw. der ein oder andere Rechtsfall auftritt. Ob es um Kreditsicherheiten, Grundschulden o. ä. geht, wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie.

Bau- und Architektenrecht

Eine vielschichtige Materie. Das Baurecht spaltet sich in privates und öffentliches Baurecht, wobei jedes dieser beiden Gebiete zahlreich verzweigt ist.

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Das private Baurecht ist geprägt von den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Abmachungen. Diese von den Parteien gesondert getroffenen Einigungen stehen dabei im Vordergrund und verursachen ein breites Spektrum an möglichen Verträgen. Hieraus können Fragen resultieren wie beispielsweise:

  • Wer schuldet was?
  • Wann schuldet er dies?
  • Hat eine Partei ihre Pflichten verletzt und dadurch gegen die Vereinbarungen verstoßen?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich für mich hieraus?

Ergänzende Bestimmungen aus der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) verkomplizieren die Sachlage für alle Beteiligten, egal ob Unternehmer oder Privatperson.

Das öffentliche Baurecht betrifft vor allem die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, aber auch andere öffentlich-rechtliche Gesetze.

Hier unterstützt Sie unser Büro bei der Überprüfung der Rechtsmäßigkeit bis hin zur Rechtsvertretung. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Problemlösung und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Erbrecht

Der Begriff „Erbrecht“ bezeichnet im rechtlichen Sinne die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tode auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) befassen.

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Jeder sollte sich bereits zu Lebzeiten damit befassen, was nach seinem Ableben oder im Falle schwerer Krankheiten geschieht. Deshalb empfiehlt es sich, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen und diese Schriftstücke bestenfalls zu hinterlegen, eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten sowie eine Patientenverfügung für den Fall des nachlassenden Gesundheitszustandes fertigen.

Das Erbrecht beschäftigt sich aber auch mit möglichen Problemen nach dem Tode einer Person, insbesondere, wenn es um die Verteilung des Nachlasses oder die Geltendmachung von Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen gegen den oder die Erben geht.

Gerne sind wir Ihnen bei der Verfassung eines Testamentes, eines Erbvertrags, einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung behilflich.

Wir beraten und betreuen Sie jedoch auch in dem Fall, dass Sie Ihre Rechte als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten geltend machen wollen.

Familienrecht

Im Familienrecht als Teilgebiet des Zivilrechts sind die Rechtsverhältnisse derjenigen geregelt, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft verbunden sind.

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Auch werden verschiedene Vertretungen gesetzlich geregelt: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. 

Vorschriften sind darin enthalten z. B. zum Umgang mit dem Vermögen der Ehegatten, zu Ansprüchen auf Unterhalt, zu den Voraussetzungen für Scheidungen und zur elterlichen Sorge. 

Unabhängig davon, ob Sie eine Beratung zur rechtlichen Gestaltung Ihrer Rechtsverhältnisse wünschen oder ob Sie Beratung und rechtliche Vertretung in einem Streitfall benötigen, stehen wir Ihnen in diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Eine bedeutsame Wirtschaftsbasis. Verträge sind Grundlage für unser Wirtschaftsleben. Die Dynamik im Handelsverkehr erfordert ein situationsbezogenes Handelsrecht.

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Höhere rechtliche Anforderungen an den Kaufmann zwingen ihn oftmals zu schnellem Handeln. Das Handelsrecht wartet hier mit rechtlichen Besonderheiten auf.

Deren Kenntnis ist für wirtschaftliches Handeln unabdingbar, eine spezielle Aufgabe für den Rechtsanwalt. Korrekt abgeschlossene Rechtsgeschäfte garantieren wirtschaftlichen Erfolg und schützen vor Insolvenzverfahren und Konkurs. Aber auch bei wirtschaftlicher Depression kann eine solide und innovative Rechtsberatung neuen Schwung für ein angeschlagenes Unternehmen bedeuten.

Sie dürfen von unserem Büro neben juristischem Fachwissen und dem Gespür für das Machbare auch Visionäres erwarten.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt Rechtsfragen rund um den Mietvertrag und sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen.

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Grundsätzlich kann man jede Sache vermieten, d. h. einem anderen gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen. Am häufigsten bringt man das Mietrecht jedoch mit dem Wohnraummietrecht in Verbindung, da 60 % aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland zur Miete wohnen. Je nachdem, ob Wohnräume oder Gewerberäume vermietet werden, stellt das Gesetz unterschiedliche Anforderungen.

Weiteres alltägliches Beispiel für ein Mietverhältnis sind Verträge über Mietwagen oder die Miete von Gegenständen.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die komplexen Rechtsverhältnisse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wo es aufgrund des engen Zusammenlebens nicht selten zu Streitigkeiten kommt.

Verbunden mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist auch das Nachbarrecht. Darunter versteht man die Rechtsnormen, die das Wesentliche und die Grenzen des Grundvermögens beschreiben und einen Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn schaffen. Nachbarrecht kann dem privaten, aber auch dem öffentlichen Recht angehören.

Unser Büro steht Ihnen in allen drei Rechtsgebieten sowohl beratend, als auch im Streitfall zur Seite.

Sportrecht

Eine rasante Weiterentwicklung. In den vergangen Jahren hat das Sportrecht immens an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Sportler und damit die Leistungsdichte wächst zunehmend.

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Die zahlreichen unterschiedlichen Satzungen und Ordnungen der jeweiligen Sportbereiche erschweren es, geeignete Informationen über Verträge, Lizenzen oder andere den Sport betreffende Rechtsvorfälle zu erhalten. Oft scheuen sich Sportler oder Vereine aus Kostengründen davor, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Doch gerade für Sportler ist es notwendig, dass sie sich voll und ganz auf ihren Sport konzentrieren können. Insbesondere Neulinge haben oft nur wenige Erfahrungen mit den Vorschriften, den Gepflogenheiten und den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Unser Rechtsanwaltsbüro unterstützt daher sowohl das gesamte Sportmanagement einschließlich den Vertragsverhandlungen, den Sportlervermittlungen und den finanziellen Vereinbarungen, sowie die umfassende rechtliche Beratung und den Rechtsbeistand.

Dieses einheitliche Gesamtpaket ermöglicht Sportlern und Vereinen, sich auf das wirklich Wichtige, nämlich den Sport zu konzentrieren und gibt ihnen die Sicherheit, in rechtlichen Belangen in sehr guten Händen zu sein.

Strafrecht

Im Strafrecht werden bestimmte Verwaltungsweisen verboten und eine Strafe als Rechtsfolge beim Verstoß gegen das Verbot geregelt.

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Im Strafgesetzbuch und in Nebengesetzen stehen die Voraussetzungen von Geld- du Haftstrafen sowie die Rahmen für das Strafmaß. Festgelegt ist auch, wer strafbares Verhalten verfolgen darf, wie das Verfahren für eine Straf ablaufen muss und wie sie vollstreckt wird.

Wir vertreten Sie, wenn Sie strafrechtlich belangt werden sollen in jedem Abschnitt des Verfahrens. Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Steuerrecht

Das umfangreiche Dickicht. Die Schnelllebigkeit im Steuerrecht lässt den Bürger vor dem steuerrechtlichen Wirrwarr verzweifeln.

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Diese Vielschichtigkeit führt dazu, dass die entsprechenden Gesetze oft unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden können.

Nach einem ergangenen Steuerbescheid bleibt häufig die Unsicherheit, in wie weit dieser juristische Mängel aufweist.

Gleich ob Einkommenssteuergesetz, Umsatzsteuergesetz oder Grunderwerbssteuer – unser Büro ist der ideale Ansprechpartner für Fragen und für Einsprüche zu getroffenen Entscheidungen.

Unternehmensberatung

Wir bieten unseren Kunden langjährige operative Führungserfahrungen aus mittelständisch geprägten Unternehmen. Die Besinnung auf die Kernkompetenzen stärkt das Unternehmen nach außen und innen.

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Wir erarbeiten diese zusammen mit Ihnen. Durch unseren Einsatz erhöhen Sie temporär Ihre Management-Ressourcen und erhalten gleichzeitig eine qualifizierte und unabhängige Rückkopplung zu Ihren Aktivitäten. Dieser Coaching-Ansatz ist die Basis für ein direktes Feedback von allen Teilnehmern (Stakeholdern).

Unser Beratungsansatz kennt keine vorgefertigten Konzepte – nur die individuelle Strategie eines Unternehmens führt zu dessen Alleinstellungsmerkmalen. Diese garantieren den langfristigen Unternehmenserfolg.

Verkehrsrecht

Für alle Bürger ist das Verkehrsrecht zur Regelung des Straßenverkehrs im täglichen Leben von immenser Bedeutung.

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Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Recht, da die verschiedensten rechtlichen Vorschriften und Verordnungen des Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht zur Anwendung kommen können.

Im privaten Verkehrsrecht ist unter anderem das Verkehrshaftungsrecht verankert, wie zum Beispiel der Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld nach einem Unfall.

Im öffentlichen Verkehrsrecht findet sich das Verkehrsverwaltungsrecht, nach dessen Kriterien zum Beispiel die Fahrerlaubnis erteilt wird oder auch die Einziehung eines Führerscheins durchgeführt wird, sowie auch das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht, in dem die Verkehrsstraftaten wie zum Beispiel das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft wird.

Unser Büro vertritt Sie in sämtlichen verkehrsrechtlichen Straf-, Verwaltungs- und Bußgeldverfahren.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Verwaltungsrecht

Was darf der Staat? Auf was haben Bürger einen Anspruch? Diese Fragen sind im Verwaltungsrecht geregelt.

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Dort wird für Behörden ein Handlungsspielraum gegenüber den Bürgern festgelegt und für Bürger der Weg geöffnet, sich gegen Handeln von Behörden zu wehren. Neben verschiedenen Sachgebieten von Verwaltungshandeln, neben Regelungen von unterschiedlichen Ebenen wie Bund, Land und Kommune sorgen auch die unterschiedlichen Arten von Regelungen für eine sehr große Vielschichtigkeit dieses Rechtsgebiets. Wir führen gerne Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen durch diese Vielschichtigkeit.

Weinrecht

Als Weinrecht bezeichnet man zusammenfassend diejenigen gesetzlichen Regelungen, die sich mit dem Anbau, der Herstellung und dem Verkauf von Wein befassen.

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Das Weinrecht ist ein komplexes, weitgehend in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet und sogar aus dem Anwendungsbereich des Lebensmittel-Futtermittelgesetzbuches ausgenommen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne, egal ob Sie privater oder gewerblicher Winzer, ein Weingut oder eine Winzergenossenschaft sind.